Allgemeine Geschäftsbedingungen TBS Schweißtechnik für Auftraggeber
Unsere AGB gelten bei der Inanspruchnahme der Leistungen von TBS Schweißtechnik als vereinbart. Insbesondere enthalten sie Ihre Rechte und Pflichten als unser Auftraggeber sowie die wichtigsten Datenschutzbestimmungen.
PRÄAMBEL TBS Schweißtechnik
Schweißtechnik vom Profi: Wir schweißen ganz nach Ihren Vorstellungen und setzen auf eine persönliche Beratung sowie eine schnelle Bearbeitung Ihrer Aufträge im Aufmaß nach Zoll oder zum Festpreis einzelner Schweißverbindungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge, insbesondere für
Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Schweißerarbeiten, Rohrleitungsarbeiten, sowie alle anderen, zulassungsfreien Handwerksleistungen
zwischen
Tim Boos – TBS Schweißtechnik
Günterstraße 27
59067 Hamm
(mehr Informationen im Impressum: http://tbs-schweissen.homepagefox.de/impressum.php)
(nachfolgend „Verwender“, „wir“, oder „uns“ genannt)
und Ihnen
(nachfolgend „Partner“, „Ihr“ oder „Sie“ genannt).
(2) Diese AGB richten sich an Unternehmen / Unternehmer (§ 14 BGB), nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher i.S.d. PAngV. Unser Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.
(3) “Verbraucher” sind Sie, wenn Sie eine natürliche Person sind, die einen Vertrag mit uns zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen, freiberuflichen, öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(4) “Unternehmer”, sind Sie, wenn Sie eine natürliche Person sind oder einen Vertragsschluss für eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft tätigen, die bei Abschluss des Vertrages mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen, freiberuflichen, selbständigen, öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Diese AGB gelten auf allen unseren Plattformen. “Plattformen” sind alle unsere Vertriebs- und Operationskanäle und -dienste. Insbesondere sind es unsere Webseiten oder Apps und unsere Profile auf Webseiten oder Apps unserer Partner. Insbesondere sind es alle unsere physischen oder elektronischen Unterlagen wie E-Mails, Auftragsdokumente oder Informationsmaterialien sowie unsere Webseiten oder Apps und unsere Profile auf Webseiten oder Apps unserer Partner.
Diese AGB gelten auf allen unseren Plattformen. “Plattformen” sind alle unsere Vertriebs- und Operationskanäle und -dienste. Insbesondere sind es unsere Webseiten oder Apps und unsere Profile auf Webseiten oder Apps unserer Partner. Insbesondere sind es alle unsere Räumlichkeiten; alle unsere physischen oder elektronischen Unterlagen wie E-Mails, Auftragsdokumente oder Informationsmaterialien; alle unsere Vertriebsflächen sowie unsere Webseiten oder Apps und unsere Profile auf Webseiten oder Apps unserer Partner.
(6) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Abweichende AGB werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen haben. Etwas anderes kann gelten, soweit in diesen AGB in Einzelfällen etwas anderes bestimmt ist. Soweit in eine andere Sprache als Deutsch übersetzte Rechtstexte oder Dokumente bestehen, sind die deutschen Rechtstexte oder Dokumente rechtlich verbindlich und damit anwendbar – die übersetzten Rechtstexte oder Dokumente dienen alleine zum besseren Verständnis.
(7) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit einer Leistung getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus einer Bestellung bzw. Beauftragung sowie den dazugehörigen Anlagen, unserer Bestätigung, unserer Annahme sowie ergänzend, soweit dort nicht geregelt, aus diesen AGB. Diese AGB finden auch auf spätere Bestellungen bzw. Beauftragungen Anwendung, die Sie während oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit abgeben, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt sind andere AGB einbezogen worden.
(8) Mit Ausnahme schriftlicher Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden elektronisch oder digital erstellte Dokumente oder Unterlagen schriftlichen Dokumenten oder Unterlagen gleichgestellt.
(9) Diese AGB gelten auch für andere, zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträge, soweit keine speziellen, auf die andere Vertragsart bezogenen AGB vorliegen und Klauseln dieser AGB inhaltlich Anwendung finden können.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Wir erbringen hauptsächlich Leistungen auf dem Gebiet der Schweißerarbeiten und Rohrleitungsbauarbeiten sowie anderen zulassungsfreien Handwerksleistungen. Dazu gehören insbesondere:
- Schweißtechnik, sowie Schweißnahtvorbereitungen für Rohrleitungen aus Edelstahl oder Stahl
- Individuelle Schweißarbeiten für Rohrleitungen in Prozessanlagen
- Rohrleitungsbauarbeiten, einschließlich Rohrhalterungen, ausschließlich für Rohbauten
- Montage von Formteilen
- Weitere Schweißarbeiten oder zulassungsfreie Arbeiten
(2) Maßgeblich für den Umfang unserer Leistung ist im Einzelfall:
- Ihre Bestellung bzw. Ihr Auftrag, egal über welche unserer Plattformen Sie sie abgeben, insbesondere bei einer Online-Bestellung (beispielsweise die Leistungsbeschreibung im Rahmen des Beauftragungs- bzw. Bestellvorgangs, auf der Webseite oder der App) oder in Textform (beispielsweise die Bestell- bzw. Auftragsunterlagen samt Anhängen, unabhängig davon, ob in Papierform oder elektronisch per E-Mail) sowie im Fall einer oder eines schriftlichen oder mündlichen Bestellung, Auftrags oder annehmenden Antwort auf ein von uns ausgesprochenes Vertragsschlussangebot in von uns genutzten Räumlichkeiten, an einer unserer Vertriebsflächen oder auf einem von uns genutzten Kommunikationskanal.
Insbesondere gilt außerdem:
- Schweißnaht- und sonstige zulassungspflichtige Ergebnisse sind von Ihnen auf Ihre Kosten abzunehmen, einschließlich TÜV-Prüfungen und Voraussetzungen
- Eine Abschlagszahlung von 40% ist im Voraus zu leisten.
Eine bzw. ein über das vereinbarte Leistungsspektrum oder das vereinbarte Zeitkontingent der Bestellung bzw. des Auftrags hinausgehende Bestellung bzw. Auftrag oder ein von ihr bzw. ihm abweichender Änderungswunsch bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Bei der Annahme einer solchen Bestellung bzw. eines solchen Auftrags – die Annahme kann insbesondere durch die Ausführung erfolgen – wird eine stündliche Vergütung von 64,00- € vereinbart.
§ 3 Vergütung und Durchführung
(1) Wir erhalten für unsere Leistungen eine Vergütung nach Ihrer Bestellung bzw. Ihrem Auftrag nach dem Paragrafen über den Leistungsumfang
Die Abrechnung erfolgt dabei insbesondere
- Projektbasiert
- im Aufmaß
- zum Festpreis pro Schweißverbindung
Ungenutzte Tagessatz-, Stundensatz- oder Retainerkontingente können nicht in andere Projekte übertragen werden. Sie verfallen nach 1 Jahr ab Entstehung.
(2) Wir verpflichten uns, die vertraglich geschuldeten Leistungen sorgfältig und gewissenhaft zu erbringen.
(3) Sie leisten über das Honorar nach Abs. 1 hinaus Aufwendungsersatz für notwendige Auslagen des Verwenders. Insbesondere sind dies Anfahrts-, Reise- und Übernachtungskosten; Material-, Lizenz- und Rechtekosten; Kommunikationskosten; Spesen und jegliche im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter.
(4) Wir sind berechtigt, zur Erbringung der Leistung Dritte, insbesondere als Subunternehmer einzuschalten.
(5) Wünschen Sie sich eine nachträgliche Änderung einer Leistungsbeschreibung, werden Sie uns die geänderten Vorstellungen möglichst früh in konkreter und prüffähiger Form als Change Request mitteilen. Wir dürfen bei Vorliegen eines Change Requests die Leistungserbringung einstellen. Widersprechen Sie der Leistungseinstellung, setzen wir die ursprüngliche Leistungserbringung fort. Wir prüfen den Change Request überschlägig im Hinblick auf die technische Durchführbarkeit und zeitlichen und kostenmäßigen Mehraufwand. Ist uns der Mehraufwand ohne weiteres bezifferbar, teilen wir ihn Ihnen mit; ist nach unserem Ermessen eine zu vergütende Prüfung notwendig, schätzen wir den damit verbundenen Mehraufwand. Sie entscheiden unverzüglich, ob sie eine vergütungspflichtige Prüfung wünschen. Sie und wir führen zeitnah nach Abschluss der Prüfung eine Entscheidung über die Durchführung des Change Requests herbei; eine entsprechende Verschiebung von Terminen geht zu Ihrem Lasten. Bis zur Einigung oder bei ihrem Unterbleiben bleibt es beim ursprünglich vereinbarten Leistungsinhalt.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Wenn wir unsere Leistungen auf unseren Plattformen präsentieren, geben wir kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Bei der Präsentation handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Darbietung. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Ein Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit Unternehmen / Unternehmern (§ 14 BGB), nicht jedoch mit Verbrauchern (§ 13 BGB) oder Letztverbrauchern i.S.d. PAngV.
(2) Eine rechtsverbindliche Bestellung bzw. Beauftragung können Sie auf jede Weise abgeben, die unsere Plattformen anbieten oder wir Ihnen im Einzelfall vorschlagen. Insbesondere können Sie sie wie folgt abgeben:
- Indem Sie einen Bestellungs- bzw. Beauftragungs-Button/Knopf auf unseren Plattformen anklicken, insbesondere auf unseren Webseiten und Apps sowie unseren Profilen auf Webseiten und Apps Dritter.
- Indem Sie uns ausgefüllte Auftrags- bzw. Vertragsunterlagen über jeden gängigen Kommunikationskanal wie E-Mail, Post oder unsere Social-Media-Profile zusenden oder auf ein von uns an Sie über einen solchen Kommunikationskanal zugesandtes Vertragsabschlussangebot annehmend antworten.
- Indem Sie uns ausgefüllte Auftrags- bzw. Vertragsunterlagen übergeben – beispielsweise in unseren oder Ihren Räumlichkeiten oder Vertriebsflächen, auf Messen, Informations- oder Werbeveranstaltungen oder bei jeder anderen Gelegenheit.
- Indem Sie Ihre Bestellung bzw. Beauftragung schriftlich oder mündlich auf unseren Plattformen, insbesondere in den von uns genutzten Räumlichkeiten, Vertriebsflächen oder über die von uns genutzten Kommunikationskanäle abgeben oder auf ein von uns ausgesprochenes Vertragsschlussangebot annehmend antworten.
Sie sind an die Beauftragung bzw. Bestellung für die Dauer von 2 Wochen nach ihrer Abgabe gebunden.
(3) Mit der Beauftragung bzw. Bestellung stimmen Sie zudem diesen AGB und der Datenverarbeitung gemäß unserer Datenschutzerklärung verbindlich zu.
(4) Wir können den Zugang der abgegebenen Bestellung bzw. Auftrages
– per E-Mail an die von Ihnen angegebene oder genutzte E-Mail-Adresse bzw. per Nachricht innerhalb unserer Plattformen, insbesondre innerhalb unserer Webseiten und Apps sowie unseren Profilen auf Webseiten und Apps Dritter
– mit Bestätigungsschreiben per Brief oder durch Übergabe
– mündlich oder durch die Aushändigung einer Quittung oder jeglichen schriftlichen Bestätigung
bestätigen. In der Bestätigung liegt keine verbindliche Annahme der Bestellung bzw. des Auftrages, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Wir bestätigen die Bestellung bzw. Beauftragung grundsätzlich selbst. Allerdings kann auch ein Dritter in unserem Namen eine Bestätigung abgeben, wenn Sie unsere Leistung auf Plattformen Dritter – insbesondere einer Webseite oder App eines Dritten – bestellt bzw. beauftragt haben.
(5) Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst zustande, wenn wir
- die Bestellung bzw. Ihren Auftrag ausdrücklich annehmen.
- mit der Leistungserbringung beginnen.
- eine Rechnung stellen.
- die Leistung – ganz oder teilweise – erbringen.
Die Annahme kann gleichzeitig mit der Bestätigung erfolgen.
(6) Bestehen mehrere Vertragspartner – insbesondere, wenn die Bestellung bzw. Beauftragung durch mehrere Personen gemeinschaftlich erfolgte – oder ist der Vertragspartner eine Personengesellschaft, haften die Vertragspartner bzw. die Gesellschafter der Personengesellschaft für unsere Forderung als Gesamtschuldner. Wir sind berechtigt, uns bei der Vertragsdurchführung auf die Weisungen und Informationen eines einzelnen Vertragspartners bzw. Gesellschafters einer Personengesellschafters zu stützen, insbesondere ohne dies mit den Übrigen Vertragspartnern bzw. Gesellschaftern einer Personengesellschaft abzusprechen, soweit nicht ein anderer schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch berechtigt uns zur Beendigung des Vertrags auf Grundlage und mit den Folgen einer fehlenden Mitwirkung.
(7) Bei Vertragsschlüssen mit Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland behalten wir uns vor, erst nach Erhalt unserer Vergütung nebst etwaigen Nebenkosten mit der Leistungserbringung zu beginnen (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir Sie unverzüglich unterrichten
§ 5 Preise, Zahlung, Verzug, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Zahlungsansprüche Dritter, Stundenhonorar
(1) Die von uns angegebenen Preise sind – soweit im Einzelfall nichts anderes präsentiert oder vereinbart wurde – Nettopreise ohne die Umsatzsteuer. Die Preise gelten – soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart wurde – zuzüglich anfallender Lieferkosten, Versandkosten und Montagekosten, sowie Erd-, Elektro-, Maler-, Schalungs-, Beton-, Pflaster-, Fliesen-, Kran-, Stemm-, Kernbohr-, Schlitz-, oder Verputzarbeiten.
(2) Sie erklären sich bereit, eine Abschlagszahlung in Höhe von 40% der vereinbarten Vergütung vor Leistungserbringung zu leisten. Die restliche Vergütung von 60% wird – soweit keine andere Vereinbarung zwischen Ihnen und uns besteht – nach Abschluss des Vertrages und nach Erhalt der Lieferung bzw. der Abnahme oder ersatzweiser Vollendung des Werkes fällig. Sie ist spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Versand unserer Rechnung (Rechnungsdatum) zu bezahlen. Unterbleibt die Zahlung, tritt Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen und weiteren Schadensersatz geltend zu machen. Der Verzugszins gegenüber Verbrauchern beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB; gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB.
(3) Wir ermöglichen Ihnen die Nutzung verschiedener Zahlungsdienste und -möglichkeiten. Sie können zur Zahlung jeden von uns bereitgestellten Zahlungsweg nutzen, insbesondere
- auf ein von uns angegebenes Konto überweisen,
- uns eine Einzugsermächtigung oder SEPA-Lastschriftmandat erteilen,
- uns per EC-/Maestro- oder Kreditkarte bezahlen,
- uns über eine Plattform Dritter bezahlen (beispielsweise Apple App Store, Google Play oder Amazon Appstore),
- oder uns über einen von uns angegebenen Zahlungsdienstleister (beispielsweise PayPal) bezahlen,
jeweils, sofern wir eine entsprechende Zahlungsmöglichkeit anbieten. Wir behalten uns vor, Zahlungsmöglichkeiten individuell oder allgemein auszuschließen oder im Nachgang zu ergänzen.
(4) Sie nehmen die Zahlungsleistung eines Zahlungsdienstleisters in Anspruch, indem Sie auf den Button des Zahlungsdienstleisters während des Bestellprozesses von Leistungen klicken. Sie werden auf die entsprechende Seite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters geführt. Sie nehmen die Zahlungsleistung einer dritten Plattform wie Apple App Store, Google Play oder Amazon Appstore in Anspruch, indem Sie unsere App über ihn runterladen. Wir stellen hinsichtlich der Zahlung nur den Zugang zur Seite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters oder der Plattform bereit, werden aber nicht Vertragspartei. Meistens ist es zur Nutzung von Zahlungsdiensten eines Zahlungsdienstleisters oder der Plattform erforderlich, ein Vertragsverhältnis mit dem entsprechenden Zahlungsdienstleister einzugehen. Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen, AGB und Datenschutzbestimmungen.
(5) Im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung, eines SEPA-Lastschriftmandats oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zum Fälligkeitszeitpunkt veranlassen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Aufträge.
(6) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten, sowie dann, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
(7) Sie dürfen nur dann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(8) Für den Fall, dass auf eine unserer Forderung aus einem oder mehreren Verträgen nicht fristgerecht gezahlt wird, sind wir berechtigt, ein Inkassobüro mit dem weiteren Einzug der fälligen Forderung zu beauftragen. Sie willigen mit Vertragsschluss ein, dass wir die zum Einzug der Forderung erforderlichen Daten und Informationen an das Inkassobüro übermitteln und das Inkassobüro zur Speicherung und Verarbeitung der Daten berechtigt ist. Insbesondere werden Name und Anschrift, Vertragsdatum, sowie Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag und das Fälligkeitsdatum übermittelt.
(9) Zahlungsansprüche Dritter, insbesondere Gebühren (jegliche Ämter, Behörden o. ä.), Honorare von an der Leistungserbringung beteiligter Dritter oder jegliche Zahlungsansprüche dieser Dritter und damit andere als aus der Leistungserbringung resultierender Zahlungssachverhalte – insbesondere öffentlicher Gläubiger oder auch zur Leistungserbringung in ihrem Namen und für Sie herangezogener Dritter – sind nicht in der Vergütung enthalten und werden von Ihnen gesondert und gegenüber den jeweiligen Stellen bzw. Personen entrichtet. Dies gilt auch dann, wenn diese Ausgaben durch uns vorausgelegt werden; sie sind in diesem Fall an uns zu erstatten.
(10) Die Abrechnung eines Stundenhonorars erfolgt im 15-Minuten-Takt (0,25 Stunden). Für angefangene 15 Minuten wird jeweils ein Viertel des Stundensatzes berechnet. Bei pauschalierten Stundenpaketen oder Zeitkontingenten für die Gesamtleistung oder bestimmte Leistungsabschnitte kommt es nach Abschluss der Gesamtleistung oder des Leistungsabschnitts zu einem Verfall nicht verbrauchter Stunden innerhalb von einem Jahr ab Entstehung. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Übernahme der Stunden in eine andere Gesamtleistung oder ihre Rückzahlung bei erfolgter Zahlung.
§ 6 Laufzeit und Kündigung, Storno
(1) Die Laufzeit des Vertrags beginnt – soweit nichts Gegenteiliges elektronisch oder schriftlich vereinbart – mit der Absendung der Auftrags- bzw. Bestellungsbestätigung des Verwenders an den Partner.
(2) Der geschlossene Vertrag läuft – soweit nichts Gegenteiliges elektronisch oder schriftlich vereinbart – auf unbestimmte Zeit oder bei einer Werkverpflichtung, also einem geschuldeten Leistungserfolg, bis zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht.
(3) Im Falle einer Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit auf eine unbestimmte Zeit, wenn er nicht vorab mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende im Voraus von einer der Parteien gekündigt wird. Nach der Verlängerung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats gekündigt werden.
(4) Kündigen wir aus wichtigem Grund, so sind Sie verpflichtet, uns die Kosten und Vergütungen zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Die bis dahin von uns geleisteten Dienste sind anteilig abzurechnen, soweit dies möglich ist, anderenfalls erfolgt eine vollständige Abrechnung.
(5) Die Kündigung kann durch Brief oder per E-Mail erfolgen.
(6) Sollten zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung von uns geschuldete Leistungen noch nicht erbracht worden sein, so sind wir von unserer Leistungspflicht frei, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich den Umfang der noch zu erbringenden Leistungen.
(7) Bis zum Tag der Leistungserbringung können Sie vom Vertrag zurücktreten. Im Fall eines Rücktrittes sind sie zur folgenden Vergütung verpflichtet:
- Rücktritt ab Vertragsabschluss: 50% der Vergütung
- Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungserbringung: 50% der Vergütung
- Rücktritt bis 48 Stunden vor Leistungserbringung: 70 % der Vergütung
- Rücktritt weniger als 48 Stunden vor Leistungserbringung: 100% der Vergütung
Uns anfallende Kosten für Material sowie vertraglich vereinbarte Leistungen Dritter – insbesondere der Subunternehmer – sind von Ihnen trotz Rücktritts voll zu tragen. Für die Rücktrittsform gelten die Vorschriften der Kündigung.
(8) Ein vereinbarter Termin kann bis zu 48 Stunden vor dem Beginn des Termintags verschoben werden; ein vereinbarter Termin kann in einem Zeitrahmen von 48 bis 24 Stunden vor dem Beginn des Termintags gegen die Zahlung von 50 % des Honorars verschoben werden; ein vereinbarter Termin kann in einem Zeitrahmen von 24 Stunden vor dem Beginn des Termintags gegen die Zahlung von 100 % des Honorars verschoben werden. Innerhalb eines Kalenderquartals können maximal zwei Terminverschiebungen stattfinden; bei weiteren Terminverschiebungen sind sie trotz Verschiebewunsch und unabhängig von einem Grund wie Höhere Gewalt zur vollen Zahlung des Honorars verpflichtet. Für die Verschiebungsform gelten die Vorschriften der Kündigung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern wir im Einzelfall für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges einzustehen haben (werkvertragliche Verpflichtung), gilt: Die an Sie gelieferte, von uns hergestellte oder bei der Herstellung, Reparatur oder sonstigen Leistungshandlung genutzte und an Sie gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag in unserem Eigentum.
(2) Sie sind verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf Sie übergegangen ist, die Sache pfleglich zu behandeln. Bei einem besonders hochwertigen Gut, insbesondere ab einem Wert von 10.000,00 €, sind Sie verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Werden Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich, sind diese von Ihnen auszuführen oder auf Ihre Kosten in Auftrag zu geben.
(4) Sie benachrichtigen uns unverzüglich in Textform, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. Wird der Dritte die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstatten, haften Sie für den entstandenen Ausfall.
(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Sache durch Sie erfolgt stets in unserem Namen und im Auftrag des Verwenders. Das Anwartschaftsrecht des Nutzers an der Sache setzt sich an der abgebildeten Sache fort. Wird die Sache mit anderen, dem Verwender nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, wird Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Sache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung erworben. Für den Fall der Vermischung gilt dasselbe. Erfolgt eine Vermischung in einer Art und Weise, die die Hauptsache als Ihr Eigentum begründet, sind Sie dazu verpflichtet uns anteilmäßig Mit- oder Alleineigentum zu übertragen. Unser so entstandenes Eigentum haben Sie ordnungsgemäß zu verwahren. Um unsere Forderungen gegen Sie zu sichern, treten Sie auch diese Forderungen an uns ab, welche Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Diese Abtretung haben wir bereits jetzt angenommen.
§ 8 Beschaffenheit
(1) Sofern wir im Einzelfall für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges einzustehen haben (werkvertragliche Verpflichtung), gilt: Sofern Leistungen auf Plattformen präsentiert werden, bemühen wir uns um möglichst originalgetreue Abbildungen der angebotenen Leistungen.
(2) Übliche Abweichungen, beispielsweise in Struktur und Farbe bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien bzw. Arbeiten oder handels- bzw. leistungsüblich sind
§ 9 Gewährleistung
(1) Sofern wir im Einzelfall für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges einzustehen haben (werkvertragliche Verpflichtung), gilt: Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Sache. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
(3) Soweit gesetzlich gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(5) Sollte trotz der aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware oder das Ergebnis der werkvertraglichen Verfplichtung einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern, oder Nachbesserungen vor Ort vornehmen. Uns ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie ungeachtet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(7) Keine Mängelansprüche bestehen bei
- unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
- unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
- natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, beispielsweise bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung auftreten,
- übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertragsverhältnis nicht vorausgesetzt sind.
Werden von Ihnen oder von Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(8) Ansprüche des Partners wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom Verwender gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Partners verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(9) Rückgriffsansprüche des Partners gegen den Verwender bestehen nur insoweit, als der Partner mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Partners gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§ 10 Gefahrtragung und Versicherungen
(1) Sofern wir im Einzelfall für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges einzustehen haben (werkvertragliche Verpflichtung), gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht – auch bei frachtfreier Lieferung – spätestens mit der Auslieferung der Leistung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person / Anstalt oder bei Verlassen des Lagers zwecks Versendung auf Sie über. Dies gilt auch für Teilleistungen. Bei Werkleistungen geht die Gefahr unbeschadet der bevorstehenden Regelung mit der Abnahme bzw. ersatzweise Vollendung über.
(2) Der Gefahrenübergang auf Sie erfolgt auch, wenn Sie in Verzug der Annahme sind.
(3) Wird der Versand auf Ihren Wunsch oder aufgrund eines von Ihnen zu vertretenen Umstands verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf Sie über.
(4) Bei Leistungen außerhalb unserer Werke tragen wir keine Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung.
(5) Zeigt sich vor oder während der Reparatur vom Partner angelieferten Teilen, das diese nicht reparaturwürdig sind, oder bei Arbeiten außerhalb unserer Werke, dass einzelne Arbeiten nur in unserem Werk durchgeführt werden können, werden wir Sie unverzüglich benachrichtigen. Wir sind als dann berechtigt, bis zur Einigung über die zu treffenden Maßnahmen die Arbeiten zu unterbrechen oder endgültig zu beenden, wenn binnen einer angemessenen Zeit eine Einigung nicht herbeigeführt werden kann. In diesem Fall berechnen wir unseren tatsächlichen Leistungsaufwand.
(6) Versicherung gegen Lager-, Bruch-, Transport- und Feuerschäden und desgleichen erfolgt nur auf schriftliche Anordnung und auf Kosten des Partners.
§ 11 Mitwirkungspflicht
(1) Sie werden uns bei der Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen fördern. Sie werden uns beispielsweise die erforderlichen Informationen, Daten, Umstände, Verhältnisse unverzüglich mitteilen; Unterlagen, Materialien, Sachen oder Zugänge zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stellen; uns unverzüglich Weisungen und Freigaben erteilen und uns einen kompetenten Ansprechpartner benennen, der nicht ausgewechselt wird. Sie müssen zu Ihren Handlungen – insbesondere zu Überlassungen oder Zugangsgewährungen – berechtigt sein, insbesondere dürfen keine Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen verletzt werden. Sie werden zudem auf die Abklärung aller für die Ausführung des Vertrags erforderlichen technischen Fragen und Einzelheiten hinwirken und uns alle hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(2) Soweit Sie zur Mitteilung, Bereitstellung oder zur Verfügungsüberlassung nach Abs. 1 nicht berechtigt sind, beispielsweise weil wettbewerbs-, datenschutz-, marken- und kennzeichenrechtliche Verstöße oder jegliche Verstöße gegen Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen vorliegen, liegt ebenso fehlende Mitwirkung vor. Sie versichern Ihre Berechtigung zu den entsprechenden Handlungen. Eine entsprechende Überprüfung durch uns wird nicht erfolgen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen Ihrer fehlenden Berechtigung gegen uns vorgehen, werden Sie uns auf erstes Anfordern freistellen und uns jeglichen Schaden, der wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Fehlende, unvollständige, schadensverursachende oder rechtsverletzende Mitwirkung – beispielsweise durch Mitteilung bzw. Zuleitung unvollständiger, unrichtiger oder nicht zur rechtmäßigen Verwendung geeigneter Informationen, Daten, Stoffe oder Unterlagen – berechtigt uns zur Beendung des Vertrags, im Falle eines Vertrages mit einem Unternehmer auch ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung.
(4) Entsteht uns durch fehlerhafte Mitwirkung ein Schaden, besteht ein Schadensersatzanspruch. Sie stellen uns in diesem Fall ebenso von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit von Ihnen zumindest grob fahrlässig fehlerhaft durchgeführten Mitwirkungshandlungen geltend machen.
§ 12 Leistungsfrist, Höhere Gewalt
(1) Wir sind – soweit nicht im Einzelfall vereinbart – nicht an Fristen und Termine bei der Ausführung der Leistung gebunden. Leistungstermine bedürfen der Schriftform. Leistungsfristen – sofern vereinbart – beginnen erst ab Vertragsschluss und frühestens nach Klärung aller technischen Fragen und Einzelheiten über die Vertragsdurchführung, den Eingang aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, der vereinbarten Zahlungen, insbesondere der Abschlagszahlung, sowie der Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Partners. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Leistungsfrist wird eingehalten, wenn das Werk bis zu ihrem Ablauf zur Abnahme bereitgestellt oder ersatzweise vollendet bzw. die Leistungsbereitschaft gemeldet wurde. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der korrekten und fristgemäßen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Sie werden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich Informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Wird die Abnahme oder ersatzweise Vollendung des Werkes aus Gründen verzögert, die Sie zu vertreten haben, so werden Ihnen die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
(2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das uns daran hindert, eine oder mehrere unserer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit wir nachweisen, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der uns zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von uns nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
(3) Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die uns betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz 2 lit. (a) und lit. (b) nach Absatz 2 dieser Klausel erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
(4) Falls wir uns erfolgreich auf Höhere Gewalt berufen, sind wir ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis uns die Leistungserbringung unmöglich macht, von unserer Pflicht zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung Sie erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch uns verhindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass Ihnen dasjenige, was Sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so haben Sie das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen.
§ 13 Pfandrecht
(1) Wegen unserer Forderungen erwerben wir ein Pfandrecht an Ihren, im Rahmen der Vertragsdurchführung in unseren Besitz gelangten Sachen. Es sichert alle Forderungen, die wir gegen Sie im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis haben, infolgedessen wir Besitz an der Sache erhalten haben.
(2) Auf Ihr Verlangen werden wir die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen nach unserer Wahl freigeben, wenn der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernde Gesamtforderung um mehr als 20 % übersteigt.
§ 14 Kommunikation
(1) Zur Gewährleistung einer schnellen und einfachen Kommunikation untereinander erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über E-Mail sowie Telefon. Sie willigen dazu ein, dass Ihnen Informationen per E-Mail, soweit vorhanden Ihrem Konto auf unseren Plattformen, postalisch oder auf anderem Weg zugesandt werden.
(2) Der Versand und die Kommunikation erfolgen auf Ihr Risiko. Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets, für Server- und Softwareprobleme Dritter oder Probleme eines Post- oder Zustellungsdienstleisters sind wir nicht verantwortlich und haften nicht.
§ 15 Werbung Dritter und Kooperation mit Dritten
(1) Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen auf unseren Plattformen Werbung mit uns kooperierender Dritter anzuzeigen. Wir haben keinen Einfluss auf die Werbung, insbesondere nicht auf ihren Inhalt, ihre Zuverlässigkeit oder ihre Genauigkeit. Die Anzeige von Werbung erfolgt ohne unsere Prüfung, insbesondere wird sie von uns inhaltlich nicht gebilligt – verantwortlich ist alleine Werbetreibende. Bei jeder Form der Beanspruchung – insbesondere durch Klicken, Nutzung ihrer mittels application programming interface („API“) durchgeführten Leistungen oder dem Besuch ihrer auf der Werbung verlinkten Plattformen – gelten ihre Vertragsbedingungen, AGB und Datenschutzbestimmungen. Werbung kann insbesondere mit der Verlinkung von Plattformen kooperierender Dritter oder API-Anwendungen kooperierender Dritter einhergehen. Auch hierbei besteht alleine die Verantwortlichkeit des jeweiligen Anbieters der Werbung. Es gelten dessen Vertragsbedingungen, AGB und Datenschutzbestimmungen.
(2) Wir kooperieren mit Dritten auch insoweit, als dass kooperierende Dritte uns gegen eine Affiliateprovision oder unentgeltlich Kontakte von Interessenten übermitteln, auf ihren Plattformen einen Vertragsschluss für uns bewirken oder einen Kontakt zwecks des Abschlusses eines Vertrages herstellen. Hierbei überlassen wir kooperierenden Dritten auch Aktionscodes, deren Gültigkeit und Inhalt auf die durch uns an den kooperierenden Dritten kommunizierten Bedingungen beschränkt ist und deren Laufzeit maximal zwei Jahre ab Herausgabe an den kooperierenden Dritten beschränkt ist – auf Anfrage stellen wir Ihnen die an den kooperierenden Dritten kommunizierten Bedingungen des Aktionscodes bereit, die für Sie gelten; wir haften insbesondere nicht für Zuvielangaben kooperierender Dritten.
(3) Jegliche Kooperation mit kooperierenden Dritten kann von uns mangels anderer Vereinbarung ohne eine Frist jederzeit gekündigt werden. Kooperierende Dritte haben die Pflicht, bei der Erfüllung ihrer Pflichten uns gegenüber rechtmäßig zu handeln, insbesondere die Rechte anderer Dritter zu achten. Die kooperierenden Dritten versichern Ihre Berechtigung allen zu den entsprechenden Handlungen, insbesondere der Nutzung jeglicher in unsere Sphäre gelangender Inhalte und der Weitergabe von Kontakten an uns; eine entsprechende Überprüfung durch uns wird nicht erfolgen. Kooperierende Dritte stellen uns vor jeglicher Haftung wegen Inanspruchnahme wegen jeglicher Rechtsverstöße durch andere Dritte frei.
§ 16 Urheber- und sonstige Rechte
Wir haben an allen Bildern, Filmen, Texten und sonstigen vom Urheberrecht oder ähnlichen Rechten, insbesondere durch geistige Eigentumsrechte, geschützten Inhalten, die auf unserer Webseite, unseren Profilen auf anderen Webseiten, unseren Social-Media-Profilen und allen unseren Plattformen veröffentlicht werden, Urheberrechte oder sonstige Rechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme, Texte und sonstiger Rechte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
§ 17 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Wir erheben personenbezogene Daten von Ihnen sowie ggf. andere, von Ihnen zugeleitete oder im Zuge der Vertragserfüllung von uns erlangte Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist zur Vertragserfüllung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1 b) DSGVO. Wir verarbeiten sie nach den Verpflichtungen der DSGVO. Nach § 5 Abs. 1 DSGVO müssen personenbezogene Daten im Wesentlichen:
(a) auf rechtmäßige und faire Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);
(b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden („Zweckbindung“);
(c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
(d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);
(e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist („Speicherbegrenzung“);
(f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).
(2) Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte übermittelt, wenn keine entsprechende Pflicht besteht oder die Vertragsdurchführung oder der Einhaltung einer gesetzlichen Frist eine Datenübermittlung erforderlich macht, beispielsweise wenn die Weitergabe der Daten erforderlich sind, um für Sie eine zur Vertragsdurchführung notwendige Abfrage durch einen Drittanbieter durchzuführen, Ihre Daten an einen Zahlungsanbieter weitergeleitet werden oder Subunternehmer in Anspruch genommen werden, um zur Erfüllung einer Leistungspflicht Ihnen gegenüber beizutragen. In diesen Fällen werden die Dienstleister vielfach mit Ihnen ein Vertragsverhältnis haben, so dass sie auf eigene Verantwortung handeln.
(3) Sobald Daten für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und falls eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nicht weiter besteht, werden sie von uns gelöscht. In Anbahnung unseres Vertragsverhältnisses sowie bei dessen Durchführung bewahren wir Ihre Daten auf. Dabei kann es auch notwendig sein, dass nach Kündigung unseres Vertragsverhältnisses Daten weiter aufbewahrt werden. Beispielsweise müssen Rechnungsdaten (Abrechnungsunterlagen) gemäß § 147 Abgabenordnung 10 Jahre aufbewahrt werden. Solange ein für uns ausführender Dienstleister ebenso einen Vertrag über die Durchführung Ihrer Leistung mit uns hat, bleiben wir verpflichtet, die Daten entsprechend der vereinbarten Aufbewahrungsfristen vorzuhalten.
(4) Sie haben das Recht auf Auskunft, Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten. Insbesondere haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten.
Ihre Anfrage kann an uns gestellt werden. Außerdem stehen Ihnen entsprechende verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe oder die bei einer Aufsichtsbehörde offen.
§ 18 Haftung, Freistellung und Aufwendungsersatz
(1) Wir haften gegenüber Ihnen in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden sowie allen übrigen in diesen AGB sowie zwischen uns getroffenen Haftungs-, Gewährleistungs- oder Verantwortungsbeschränkungen und Haftungs-, Gewährleistungs- oder Verantwortungsausschlüssen unberührt.
(4) Sie stellen uns von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen möglicher schuldhafter Verletzungen des Partners gegen seine Pflichten – insbesondere aus diesen AGB – gegen uns und/oder unseren Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern frei. Sie ersetzen uns jeglichen Schaden, der wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Wir haben Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die wir den Umständen nach für erforderlich halten durften und nicht zu vertreten hatten, insbesondere jegliche Aufwendungen zum Schutz des Vertragsgutes sowie daneben auf eine ortsübliche, angemessene Vergütung.
(6) Folgende Bestimmungen sollten Sie im Zusammenhang mit Rohrschweißarbeiten beachten, deren Verletzung zum Ausschluss unserer Haftung bzw. zu Ihrer Haftung gegenüber uns oder Dritten führt:
- Eine – auch wohlwollende – Hilfeleistung von Ihnen als Vertragspartner bei Vertragsdurchführung ist uns nicht zuzurechnen, insbesondere nicht wie bei der Schadensverursachung durch einen Subunternehmer; Ihre Hilfeleistung besteht auf eigene Gefahr
- Wir übernehmen keine Haftung bei Inbetriebnahme von Rohrsystemen vor Fertigstellung
- Keine Haftung besteht bei einem bereits angelegten Schaden, insbesondere aufgrund einer bestehenden Materialermüdung
- Keine Haftung besteht bei üblichen Verunreinigungen, die durch unsere Arbeiten an den Wänden oder sonstigen Gegenständen entstehen
§ 19 Leistungsort, Anwendbares Recht, Vertragssprache und Gerichtsstand
(1) Für alle Leistungen aus dem Vertrag wird als Erfüllungsort Hamm vereinbart.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind sowohl Sie als auch wir zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Kaufleute und haben Sie Ihren Sitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Hamm. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Vertragssprache ist, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, Deutsch. Jegliche übersetzten Rechtstexte oder Dokumente dienen alleine einem besseren Verständnis. Insbesondere in Bezug auf eine Vertragsabrede als auch auf diese AGB, die Datenschutzbestimmungen oder alle anderen Rechtstexte oder Dokumente sind die deutschen Versionen rechtsverbindlich; dies gilt insbesondere bei Abweichungen oder Auslegungsunterschieden zwischen solchen Rechtstexten oder Dokumenten.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB erfolgen schriftlich, das Recht hierzu behalten wir uns vor. Änderungen setzen voraus, dass Sie nicht unangemessen benachteiligt werden, kein Verstoß gegen Treu und Glauben geschieht und der Änderung nicht widersprochen wird. Im Fall einer Änderung erfolgt eine Mitteilung über einen der Kommunikationskanäle – insbesondere per E-Mail – 2 Monate vor ihrer Wirksamkeit. Die Änderung wird wirksam, wenn ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen wird – hiernach werden die geänderten AGB gültig.
(2) Eine Abtretung dieses Vertrags an ein anderes Unternehmen wird vorbehalten. Sie wird 1 Monat nach Absendung einer Abtretungsmitteilung über einen unserer Kommunikationskanäle – insbesondere per E-Mail – an Sie gültig. Sie haben im Fall einer Abtretung ein Kündigungsrecht, welches 1 Monat nach Zugang der Mitteilung der Abtretung gilt. Alle uns eingeräumten Rechte gelten zugleich als unseren Rechtsnachfolgern eingeräumt.
(3) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.